Energiegenossenschaft Föhr

Fragen und Antworten zur Genossenschaft…

Warum Genossenschaft und nicht AG oder GmbH?


Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil sie die ideale Rechtsform ist, um unsere demokratischen Ziele zu verwirklichen: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Das heißt also, dass jedes Mitglied in gleicher Weise an den grundlegenden Entscheidungen beteiligt ist, ganz egal, wie viel Geld es einbringt.

Ein– und Austritte sind bei Genossenschaften – anders als bei anderen Rechtsformen – ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Dadurch können problemlos auch viele kleine Anteilseigner beteiligt werden. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung des inneren Wertes, d.h. die Anteile können im Wert nicht über die ursprünglich eingezahlte Summe steigen. Das Unternehmen kann dadurch langfristig arbeiten.

Gleichzeitig ist die Genossenschaft ein schlagkräftiges Wirtschaftsunternehmen, das sich besonders im Energiebereich bewährt hat.

Wird verhindert, dass Investoren die Genossenschaft dominieren oder übernehmen?


Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

Was passiert mit Gewinnen und Verlusten der Energiegenossenschaft Föhr?


Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der Energiegenossenschaft Föhr, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist. Die Energiegenossenschaft Föhr hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen Energiesystems verwendet werden sollen, sofern dies die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft erlaubt. Ein Teil der Gewinne soll an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.

Sollte die Energiegenossenschaft Föhr Verluste machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Umgang damit. Einerseits wird in der Genossenschaft eine Rücklage aus den Gewinnen gebildet, um Verluste abzufedern. Darüber hinaus hat die Generalversammlung auch das Recht zu beschließen, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder zur Deckung der Verluste verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für die Mitglieder (oder Treugeber) gibt es nicht. Das bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der von ihm als Geschäftsanteil in die Genossenschaft eingebrachten Summe haftet.

Was ist ein Genossenschaftsmitglied?


Wer uns mit voller Kraft unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied. Als Mitglied sind Sie mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der Energiegenossenschaft Föhr eG.
Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro, jedes Mitglied muss mindestens fünf Anteile erwerben. Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung. Sollten beim Aufbau der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Als Mitglied tragen Sie also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unserem Projekt eingehen.

Ist das Stimmrecht abhängig vom eingezahlten Kapital?


Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der Energiegenossenschaft Föhr hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Genossenschaftsmitglied?


Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Generalversammlung der Energiegenossenschaft Föhr. Damit hat er aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die Energiegenossenschaft Föhr beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.

Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der Energiegenossenschaft Föhr zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Warum gibt es einen Mindestbeitrag?


Um mitmachen zu können, soll jedes Mitglied mindestens 5 Anteile à 100 Euro. Eigentlich ist bereits dieser Betrag verwaltungstechnisch kaum zu rechtfertigen, denn es entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person. Die Energiegenossenschaft Föhr hat sich trotzdem bewusst für diesen Mindestbeitrag entschieden, um auch Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten die Beteiligung zu ermöglichen.

Gibt es einen Maximalbeitrag?


Nein. Und da jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Anteile nur eine Stimme hat, besteht die Gefahr der übermäßigen Einflussnahme Einzelner nicht.

Ich kann den Mindestbetrag nicht aufbringen. Kann ich mich trotzdem beteiligen?


Wenn Sie Genossenschaftsmitglied werden, können Sie Ihre Einlage auch in Raten á 100,00 EUR zahlen. Kreuzen Sie dazu einfach das entsprechende Feld auf dem Beitrittsformular an. Bei der Treuhandschaft ist leider keine Ratenzahlung möglich. Die Kampagne für den Netzkauf unterstützen können Sie aber auch mit einer kleinen Spende (für Spenden gibt es selbstverständlich keinen Mindestbetrag – uns hilft jeder Euro!) oder ganz ohne Geld, indem Sie unsere Idee verbreiten oder uns mit ehrenamtlicher Mitarbeit unterstützen.

Kann ich mich auch beteiligen, wenn ich nicht auf Föhr wohne?


Eine Beteiligung ist auch möglich, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz auf Föhr haben.

Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft? Kann ich für meine Kinder Anteile erwerben?


In der Energiegenossenschaft Föhr können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn Sie für Ihre Kinder Genossenschaftsanteile erwerben wollen, geben Sie auf dem Mitgliedsantrag den Namen Ihres Kindes an und schreiben den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben muss ein Erziehungsberechtigter. Die Gewinnausschüttung wird hierhin überwiesen. Sobald Ihr Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, müssen Sie bei der Energiegenossenschaft Föhr die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Können sich auch Firmen oder Vereine beteiligen?


Ja. Auch juristische Personen, also Vereine, Unternehmen etc., können Treugeber und Mitglieder der Energiegenossenschaft Föhr werden. Sie erwerben genau wie natürliche Personen Anteile und nehmen ihre Rechte in der Genossenschaft durch einen Vertreter wahr.

Wie werden Genossenschaftsanteile steuerlich behandelt?


Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.

Wie werden die Gewinnausschüttungen versteuert?


Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. (Sie müssen also nicht noch einmal zusätzlich Steuern zahlen.)

Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern. Der Sparerpauschbetrag ab 2009 beträgt 801 bzw. 1602 Euro. Höhere Werbungskosten können dann nicht mehr angesetzt werden.

Hafte ich als Genossenschaftsmitglied mit meinem Privatvermögen?


Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

Ich habe weitere Fragen. Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns! Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@energiegenossenschaft-foehr.de oder verwenden Sie unser Mailformular.


Bürgerenergie Föhr


Fragen und Antworten zum Wärmenetz für Süderende …

Nach 15-20 Jahren fallen die Kapitalkosten ja nicht weg. Müssen nicht Rücklagen für Ersatzinvestitionen geschaffen werden?


Das stimmt, die Wärmeerzeugung oder einzelne Übergabestationen müssen irgendwann erneuert werden. Die „große“ Investition für das Rohrleitungssystem fällt aber weg. Als Lebensdauer für die Übergabestationen und den Brennwertkessel rechnet man etwa 20 Jahre, für ein BHKW etwa 10 Jahre. Die Rücklagen sind im Wärmepreis enthalten.

Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung eines Wärmenetzes?


Man rechnet ½ bis ¾ Jahr für die Planung und ½ – 1 Jahr für die Bauphase. Die Häuser werden nacheinander angeschlossen, also die ersten nach etwa einem halben Jahr nach Baubeginn.

Kann auch ein abseits liegender Hof angeschlossen werden?


Das müsste im Einzelfall geprüft werden. Wenn es ein großer Verbraucher ist, kann auch eine größere Distanz überwunden werden.

Kann Süderende das auch alleine machen, ohne die Energiegenossenschaft?


Grundsätzlich schon, aber man sollte nicht den Aufwand unterschätzen, den allein die derzeitigen Planungen schon mit sich bringen. Süderende müsste dann selbst eine Genossenschaft, GmbH oder Ähnliches aufbauen- wer kann das leisten?

Bekommt das Süderender Wärmenetz einen eigenen Vorstand und Aufsichtsrat?


Es besteht die Möglichkeit aus den Reihen der Genossenschafts-mitglieder einen Beirat zur Begleitung des Süderender Projektes zu bilden. Es gibt aber nur einen Vorstand und Aufsichtsrat in der Energiegenossenschaft. Wenn die Süderender Mitglieder in der Genossenschaft sind, können sie den Aufsichtsrat mit wählen. Der Vorstand wird dann vom Aufsichtsrat bestimmt.

Wie viele Teilnehmer können maximal an ein Wärmenetz angeschlossen werden?


Es gibt keine Begrenzung. Die Wärmeerzeugung ist modular aufgebaut, d.h. sie kann schrittweise vergrößert werden.

Gibt es einen eigenen Abrechnungsmodus für die Gemeinden, die von der Energiegenossenschaft mit Wärme versorgt werden?


Da die Gegebenheiten bei jedem Wärmenetz sehr unterschiedlich sein können, können auch die Kosten für die Erstellung und die Kosten der Wärmeerzeugung variieren. Daher wird es für jedes Wärmenetz eine eigene Kalkulation und ein sich daraus ergebenden Wärmepreis geben. Der Wärmepreis muss alle anfallenden Kosten, wie Kapitalkosten, Brennstoffe, Wartung, Abrechnung, Verwaltung, Rücklagen etc. abdecken. Außerdem wird ein geringer Gewinnanteil für die Genossenschaft eingeplant, der es ermöglicht die weiteren Projekte auf Föhr zu planen und auf den Weg zu bringen.

Was passiert mit dem Strom, den das BHKW produziert?


Der Strom, den die Wärmeanlage benötigt, wird als Eigenstrom genutzt. Der Rest wird in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft. Die Einnahmen senken den Wärmepreis.

Wie viele Häuser müssen sich anschließen lassen, damit sich ein Wärmenetz lohnt?


Die Rentabilität hängt nicht nur von der Anzahl der Anschlüsse, sondern auch von der Anschlussdichte ab. Es muss also abgewartet werden, wie viele sich in welchem Bereich von Süderende anschließen lassen möchten. Grundsätzlich aber gilt: Je mehr Teilnehmer desto günstiger für alle!

Muss die Genossenschaft das Wärmenetz öffentlich ausschreiben?


Nein, dazu ist sie nicht verpflichtet, ausschreiben müssten öffentliche Träger.

Warum hat sich die Energiegenossenschaft für die Firma Gottburg entschieden?


Es gibt nicht viele Firmen, die als Generalunternehmer in diesem Bereich tätig sind, in Norddeutschland hat sich die Firma Gottburg durch zahlreiche Projekte qualifiziert und genießt auch das Vertrauen der Banken. Es sprechen also viele Referenzen für dieses Unternehmen.

Wer wird Ansprechpartner für die Süderender sein?


Ansprechpartner für das Wärmenetz ist die Energiegenossenschaft, die für dieses Projekt auch persönliche Ansprechpartner benennen wird.

Wie sieht das Zeitfenster aus?


Sobald sich eine ausreichende Anzahl an Interessenten in Süderende gemeldet hat, wird die Firma Gottburg ihre erste Einschätzung konkretisieren. Diese bezog sich ja auf alle 93 erfassten Häuser. Die neuen Daten werden in die Kalkulation eingepflegt und die Höhe des Baukostenzuschusses und des Wärmepreises können vorsichtig abgeschätzt werden. Je schneller die Zusagen kommen, desto eher kann Gottburg weiter planen. Sobald diese Zahlen vorliegen wird es eine weitere Informationsveranstaltung in Süderende geben.

Welche Vorteile hat es für Süderende, wenn die Energiegenossenschaft das Wärmenetz baut und betreibt?

  • Die Energiegenossenschaft übernimmt das ganze Projekt, auch die Finanzierung
  • Eine Genossenschaft hat eine hohe Kreditwürdigkeit, weil sie auf gesicherter Grundlage arbeiten kann.
  • Die Energiegenossenschaft übernimmt die komplette Planung, Baudurchführung, Wartung, Ablesung, Abrechnung etc. Der einzelne muss sich um nichts kümmern.
  • Die Energiegenossenschaft bleibt durch ihre Arbeit immer auf dem Laufenden, was z.B. gesetzliche Änderungen oder Innovationen im technischen Bereich angeht. Eine spätere Erweiterung oder Erneuerung der Anlagen wird also immer nach neuesten technischen Aspekten erfolgen.
  • Die Energiegenossenschaft wird darauf achten, dass bei vergleichbaren Anlagen gleiche Bauteile (z.B. Pumpen) verwendet werden. Dadurch wird die Wartung und Reparatur und die Vorhaltung von Ersatzteilen erleichtert.
  • Die einzelnen Projekte werden voneinander lernen
  • Die Energiegenossenschaft lässt das Angebot von externen Fachleuten prüfen.
  • Die Energiegenossenschaft ist schon jetzt mit zahlreichen Partnern im Erfahrungsaustausch und wird laufend weiter ausgebaut.
  • Die Energiegenossenschaft prüft stets, ob Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Welche Vorteile hat der einzelne von der Energiegenossenschaft?


Die Energiegenossenschaft sieht es als eine ihrer Aufgaben, ihren Mitgliedern langfristig günstige Energiepreise anbieten zu können. Gewinne der Energiegenossenschaft kommen allen Genossenschaftsmitgliedern zu Gute, entweder durch die Umsetzung neuer Projekte oder durch die möglichen Dividendenzahlungen.

Müssen die Häuser, die weiter von dem Hauptnetz entfernt liegen einen höheren Baukostenzuschuss bezahlen?


Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für alle gleich. Die entstehenden Leistungsverluste bei einer zu großen Entfernung müssen jedoch berücksichtigt werden, so dass dies im Einzelfall zu klären ist.

Kann ich mich auch erst in 5 Jahren anschließen lassen?


Das Wärmenetz wird auf die Anschlüsse ausgelegt, die in der Planung berücksichtigt wurden, mit einer gewissen Ausbaureserve. Der Anschluss weiterer Häuser muss im Einzelfall geprüft werden. Der Baukostenzuschuss wird auf jeden Fall wesentlich höher liegen, als bei den „Erstanschließern“, da unter Umständen das gesamte System für spätere Anschlussarbeiten still gelegt werden muss. Wenn ein späterer Anschluss bereits absehbar ist, kann es günstig sein, bei Baubeginn ein so genanntes T-Stück vor dem Haus setzen zu lassen, da dadurch ein späterer Anschluss erleichtert wird. Der Baukostenzuschuss wird aber auf jeden Fall deutlich höher sein.

Wenn ich Eigentümer von zwei nebeneinander liegenden Häusern bin, kann ich dann einen Anschluss bekommen mit einer Verzweigung auf meinem Grundstück? Muss ich dann nur einmal dem Baukostenzuschuss bezahlen?


Eine Verzweigung ist nicht möglich. Jedes Haus bekommt eine eigene Übergabestation und für jedes Haus wird der Baukostenzuschuss fällig.
Jedes Gebäude sollte man für sich anschließen, da man die hydraulischen Anlagen dann viel besser auf das Gebäude einstellen kann. In der Hinsicht ist jedes Gebäude anders. Nur wenn ein Haus gut abgestimmt ist, kann die Übergabestation gut arbeiten und damit eine optimale Fahrweise des Netzes gewährleistet werden (Durchflussmenge, Temperatur, Spreizung). Das wird sehr schwierig, wenn verschiedene Systeme aus einer Übergabestation bedient werden.

Wo finde ich Informationen zur Energiegenossenschaft?


Allgemeine Informationen zur Energiegenossenschaft finden Sie hier auf der Website: www.energiegenossenschaft-foehr.de
Für allgemeine Fragen stehen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung.
Für technische Fragen zum Wärmenetz nehmen Sie bitte Kontakt zu den Vertretern der Technikgruppe auf:

  • Jan-Hauke Riewerts, Nieblum, Tel.: 04681 – 2346
  • Henry Nielsen, Utersum, Tel.: 04683 – 96156

Wo kann ich mich melden, wenn ich bei der Planung und Umsetzung des Wärmenetzes mitmachen möchte?


Bei Bürgermeister Christian Roeloffs oder bei anderen Vertretern der Energiegenossenschaft.